Und zwar nicht nur beim Parlament und der Regierung, sondern
auch bei den Medien.
Weil der zum Gossweiler Verlag
gehörenden Titel „Der Brienzer“ prominent
die Irrtümer von Herrn NR Amstutz veröffentlichte, nicht aber meine
Berichtigungen, mache ich das halt jetzt hier.
Es geht um die Abstimmung über das neue Geldspielgesetz am
10. Juni 2018. Nachdem in der Zeitung veröffentlicht wurde, was Herr Amstutz gesagt
haben soll, habe ich dazu wie folgt Stellung genommen:
Hier irren Sie, Herr Amstutz. Es geht gar nicht um
Geldspiele. Zum ersten Mal in der Schweiz versucht der Gesetzgeber in einem
Gesetz Zensur festzuschreiben.
Wenn das Gesetz abgelehnt wird, geschieht dies fast
ausschliesslich wegen dem unsäglichen Artikel 86. Sie mögen sagen, das sei
„nur“ ein Gesetz – es ist trotzdem Zensur.
Solche Netzsperren sind im Verordnungsentwurf zu diesem
Gesetz bereits so offen formuliert, dass sogar VPNblocking oder DeepPacketInspection
erlaubt wären. Diese Zensurinfrastruktur müssten über 300 Schweizer Provider
bauen.
Um das geht es.
Dass diese Einschränkung der Freiheit nicht einfach so
hingenommen werden kann, haben auch die Jungparteien bemerkt. Von links bis
rechts (inklusive Junge SVP) haben sie sich zusammengeschlossen und gemeinsam
das Referendum ergriffen. Das sollte
Ihnen eigentlich zu denken geben.
Um doch noch auf Ihre Irrtümer einzugehen:
- wenn das Geldspielgesetz am 10. Juni 2018 abgelehnt wird, passiert gar nichts.
- Swisslos kann weiterhin Millionäre machen und den Parlamentarier-Fussballclub unterstützen, wie soeben bei der Europameisterschaft.
- Die Kantone können weiterhin nach eigenem Gutdünken Institutionen unterstützen.
- Die Armee kann weiterhin sportliche Ausnahmetalente in Magglingen trainieren lassen.
- Die AHV kassiert weiterhin Beiträge.
Sie irren auch, wenn Sie meinen,
die Spielsucht könne besser bekämpft werden. Wenn Personen so dumm sind, ihr
Geld für Glücksspiele auszugeben, dann ist das deren Privatsache. Wenn ein paar
Wenige dadurch Probleme haben, haben wir ja in der Schweiz die KESB.
Sie irren auch, wenn Sie nur
ausländische Casinos als „Haie“ bezeichnen. Wenn Schweizer Casinos einmal die
Bewilligung für Online-Spiele haben, werden Sie genauso Gewinne machen wollen
wie alle anderen. Die Bewilligung kriegen sie mit dem neuen Gesetz. Jetzt ist
ihnen das Abzocken nur off-line gestattet.
Bei der Menge Ihrer Irrtümer liegen
Sie vielleicht auch bei der Wahl der Länder mit der Hai-Plage nicht ganz
richtig. Costa Rica war bis jetzt bekannt als „Schweiz Lateinamerikas“,
Gibraltar für seine Affen und Malta für seine Vogelfänger, den Containerumschlagplatz und den Liegeplätzen für Kreuzfahrtschiffe.
Soweit mein Leserbrief, der nie publiziert wurde. Vorgestern
habe ich am Bahnhof Baden noch ein Plakat der Befürworter dieses Gesetzes
gesehen. Das war dann der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte
– ich meine, mich zu diesem Beitrag „animierte“: die behaupten doch
tatsächlich, dass Spielplätze nicht mehr unterhalten werden können, wenn das
Gesetzt abgelehnt werde. Schlimmer geht’s nimmer.
Darum NEIN zum neuen Geldspielgesetz – damit wir in der
Schweiz Netzsperren nicht gesetzlich verankern – wie dies in China,
dem Iran,
Saudi Arabien und
anderen Ländern Gang und gäbe ist.